Richter kippen das Dauerwohnen auf dem Campingplatz in Stove
Aus der Lüneburger Landeszeitung vom 26.1.2017: Das Oberwaltungsgericht erklärt den Bebauungsplan der Gemeinde Drage (Stove) für ungültig. Also das Dauerwohnen auf diesem Campingplatz ist nicht erlaubt! Welche Auswirkung das Urteil hat, das der 1. Senat des Oberwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg… Weiterlesen