Hausordnung der Diesterweg-Grundschule Beelitz

Vorwort

Das Erstrecht auf Erziehung der Kinder besitzen die Eltern und damit auch die volle Verantwortung für die Wahrnehmung des Rechts auf schulische Bildung.

Um den ordnungsgemäßen Ablauf des Schulalltags zu gewährleisten und für ein angst- und gewaltfreies Schulklima Sorge zu tragen bitten wir um die gewissenhafte Einhaltung der Hausordnung.

I. Verhalten auf dem Schulgelände, im Schulgebäude / Klassenraum

1.  Vor Unterrichtsbeginn und nach den Hofpausen begeben sich alle Schüler mit dem Klingelzeichen unverzüglich und leise in den Klassenraum. Die Garderobe wird an die Kleiderhaken gehängt.

  1. Bei Alarm sind die Anweisungen des Lehrers zu befolgen.
  2. Jeder Schüler verhält sich so, dass am Gebäude und den Gegenständen kein Schaden entstehen kann. Das gilt besonders für die Toiletten. Für vorsätzliche und grob fahrlässige Zerstörung wird jeder Schüler zu gemeinnütziger Arbeit eingesetzt oder dessen Eltern zur Verantwortung gezogen.
  3. Im gesamten Schulbereich wird auf Ordnung und Sauberkeit geachtet. Nach der letzten

Unterrichtsstunde werden im jeweiligen Raum die Stühle hochgestellt.

  1. Fachräume, Lehrmittelräume sowie das Computerkabinett werden nur nach Anweisung des Lehrers betreten.
  2. Das Mitbringen und Benutzen sämtlicher elektronischer Spielgeräte ist verboten.
  3. Handys sind während der Schulzeit ausgeschaltet in der Schultasche aufzubewahren. Nur in Notfällen und nach Absprache mit dem Lehrer dürfen Handys benutzt werden. Bei Nichteinhaltung der Regel wird das Handy eingesammelt und im Sekretariat hinterlegt. Die Eltern können dieses dort abholen.
  4. Für Wertsachen und Freizeitartikel erfolgt bei Verlust keine Entschädigung oder Ersatz.
  5. Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben und im Flur in der Fundbox gesammelt. Fundsachen, die nicht abgeholt worden sind, werden am Ende des Schulhalbjahres entsorgt.
  6. Das Emporklettern oder Übersteigen von Umzäunungen sowie das Betreten und Beschädigen von Grünanlagen, Rabatten und Sitzgelegenheiten ist untersagt.
  7. Das Schneeballwerfen und Fahrradfahren auf dem Schulhof ist nicht gestattet.
  8. Auf dem gesamten Schulgelände herrscht Rauchverbot. Das Mitbringen und der Gebrauch von Rausch- und Zündmitteln sind verboten (siehe Jugendschutzgesetz).
  9. (1) Gefährliche Spiele und das Mitbringen gefährlicher Stoffe oder Gegenstände sind verboten. Mit Gegenständen darf auf dem Schulhof nicht geworfen oder geschossen werden.

(2) Während der Hofpausen ist das Basketballspielen gestattet. Andere mitgebrachte Spielgeräte obliegen der Verantwortung des Schülers und werden bei Verlust nicht ersetzt

(3) Das Fußballspielen ist nur im Rahmen des Ganztages erlaubt.

II. Unterrichtszeiten

07:25 Vorklingeln

  1. Stunde                        07:35 Uhr bis 08:20 Uhr
  2. Stunde                        08:30 Uhr bis 09:15 Uhr

Frühstückspause

  1. Stunde                        09:35 Uhr bis 10:20 Uhr
  2. Stunde                        10:30 Uhr bis 11:15 Uhr

Mittagspause

  1. Stunde                        11:45 Uhr bis 12:30 Uhr
  2. Stunde                        12:40 Uhr bis 13:25 Uhr
  3. Stunde                        13:35 Uhr bis 14:20 Uhr

III. Verhalten vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsschluss

  1. Fahrschüler und Ganztagsschüler werden ab 07.00 Uhr auf dem Schulgelände bzw. im Kunstraum des roten Gebäudes beaufsichtigt. Schüler, die berechtigt sind, den Frühhort zu besuchen, werden ab 06.00 Uhr in den Räumen des Hortes des grauen Gebäudes beaufsichtigt.
  2. Alle Schüler sind spätestens um 07.25 Uhr zum Vorklingeln auf dem Schulhof.
  3. Mitgebrachte Fahrräder müssen selbst gesichert werden. Sachbeschädigungen an fremden Rädern sind zu unterlassen.
  4. Fahrschüler werden bis maximal 30 Minuten nach Unterrichtsschluss auf dem Schulgelände beaufsichtigt.

IV. Verhalten in den Pausen / Ganztagsbetreuung

In den Pausen verhält sich jeder Schüler so, dass weder die eigene Gesundheit, noch    die der anderen gefährdet wird. Jegliche Gewalt wird nicht geduldet.

Pausenzeiten

08.20 – 08.30 kleine Pause
09.15 – 09.35 Hofpause
10.20 – 10.30 kleine Pause
und
11.15 – 11.45  Mittagspause / Hofpause
12.30 – 12.40  kleine Pause

Ganztagsbetrieb

13.00 – 14.45  Hausaufgabenbetreuung
13.45 – 14.45  Arbeitsgemeinschaften

  1. In den kleinen Pausen verlässt kein Schüler, ohne triftigen Grund, den Klassenraum.
  2. Fenster dürfen nur auf Anweisung der Lehrer geöffnet werden. Es ist verboten, Gegenstände aus dem Fenster zu werfen.
  3. In den Hofpausen geht jeder Schüler unverzüglich auf den Schulhof. Das Verlassen des Schulgeländes, bei Ganztagsschülern bis 14:45 Uhr, ist nicht gestattet.
  4. Die Toiletten sind kein Aufenthaltsort, sie sind nicht zu beschmutzen oder zu zerstören. Jeder Schüler ist für Sauberkeit und Ordnung verantwortlich.
  5. Bei starkem Regen wird abgeklingelt. Die Schüler verbringen die Pause dann im Raum der folgenden Stunde unter Aufsicht des jeweiligen Fachlehrers.
  6. Im Speiseraum achtet jeder Schüler auf eine vernünftige Esskultur.

V. Verhalten im Unterricht

  1. Vor Unterrichtsbeginn begibt sich jeder Schüler auf seinen Platz und legt die notwendigen Arbeitsmaterialien bereit.
  2. Störungen des Unterrichts werden nicht geduldet.
  3. Ist eine Klasse ohne Lehrer, meldet dieses der Klassensprecher oder ein anderer Schüler der Schulleitung.
  4. Jeder Schüler hält sich an die aufgestellte Klassenvereinbarung.

Schüler, die die Hausordnung nicht einhalten, werden nach § 63,64 des Brandenburgischen Schulgesetzes zur Verantwortung gezogen.

Die Hausordnung tritt laut Beschluss der Schulkonferenz vom 08.12.2014 ab 01.01.2015 in Kraft.

A. Chrzanowski                                     P. Schmidt
Schulleiterin                                         Vors. der Schulkonferenz

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